Unverzichtbare Versicherungen
Zwei Versicherungsarten sind gesetzlich vorgeschrieben und
damit Pflicht. Sie muss man also - unter bestimmten Voraussetzungen
- sowieso haben:
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bzw. Private
Kranken- und Pflegepflichtversicherung
Seit Anfang 2009 muss jeder Bundesbürger krankenversichert
sein. Wer nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
unterliegt, den müssen seither private Krankenversicherungen
mindestens im sogenannten PKV-Basistarif aufnehmen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört für alle
Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers zu den Pflichtversicherungen.
Sie sichert Sach-, Personen- und Vermögensschäden
ab. Ohne wird das Fahrzeug gar nicht erst zugelassen.
Zwar keine Pflichtversicherungen, im Allgemeinen von Experten
aber dennoch als unverzichtbar angesehen sind:
Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt notwendig,
weil in Deutschland jede Privatperson unbegrenzt für
alle Schäden haftet, die sie verursacht. Die Privathaftpflichtversicherung
sichert Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab.
Kinder und Partner lassen sich in der Regel über einen
Vertrag versichern.
Wohngebäudeversicherung
Eigentümer von Immobilien sollten sich über die
Wohngebäudeversicherung vor Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden
schützen. Sie deckt die Kosten für Sanierung oder
Wiederaufbau des Gebäudes nach solchen Schäden ab.

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